
Bezüglich der Eingliederung der Gemeinde Rannstedt in die Stadt Bad Sulza ist die Anhörung der Einwohner/innen der von einer Neugliederung betroffenen Gebietskörperschaft ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens.
Die dazugehörige Öffentliche Bekanntmachung zur Anhörung der Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Rannstedt und der Stadt Bad Sulza zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 7/5766) finden Sie hier >>>.