
Zum 01.01.2023 erfolgte gemäß § 5 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften vom 7. Dezember 2022 die Eingliederung der Gemeinde Rannstedt in die Stadt Bad Sulza, sowie die Straßenumbenennung in der Ortschaft Rannstedt.
Durch den Erlass einer Allgemeinverfügung vom 10. November 2022 wird der Straßenname "Dorfstraße" in der Ortschaft Rannstedt in den Straßennamen "In Rannstedt" verändert.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 11/2022 veröffentlicht. Weiterhin wird die Allgemeinverfügung auf der Homepage der Stadt Bad Sulza (www.bad-sulza.de) hinterlegt werden.
Durch die Umbenennung des Straßennamens bekommen die betroffenen Einwohner oder Unternehmen eine neue Wohnsitz- und Postanschrift. Hiermit möchten wir Ihnen Hinweise geben, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind: