
Schöffenwahl 2023
Die gesetzliche Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Aus diesem Grund werden für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Wahlperiode folgende Anzahl an Schöffen aus unseren Gemeinden für den Amtsgerichtsbezirk Apolda gesucht:
Gemeinden | Zahl der gesuchten Schöffen |
Stadt Bad Sulza | 3 |
Eberstedt | 1 |
Großheringen | 1 |
Niedertrebra | 1 |
Obertrebra | 1 |
Schmiedehausen | 1 |
Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und 2 ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Ein Schöffe steht gleichberechtigt neben dem Berufsrichter.
Eine besondere Qualifikation ist für das Schöffenamt nicht erforderlich. Allerdings sind folgende Eigenschaften zu erfüllen:
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen versehen werden kann. Diese sollen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und im Verwaltungsbereich der Stadt Bad Sulza wohnen. Ferner dürfen Sie nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
Des Weiteren sollten sie nicht in Vermögensverfall geraten oder aus gesundheitlichen Gründen für das Amt ungeeignet sein.
Für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen kann sich jede Person selbst vorschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Weiterleitung an das Amtsgericht Apolda entscheidet der Stadtrat der Stadt Bad Sulza bzw. die Gemeinderäte der jeweiligen Gemeinde.
Die Amtsperiode eines Schöffen beträgt 5 Jahre.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de sowie in der Broschüre "Das Schöffenamt in Thüringen", welche in der Stadt Bad Sulza und im Amtsgericht Apolda kostenfrei erhältlich ist.
Die Bewerberformulare finden Sie im Nachfolgenden:
Ihre Interessensbekundung/Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.03.2023 an die Stadt Bad Sulza, Frau Kindervater, Markt 1, 99518 Bad Sulza.
Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich gern an die zuständigen Sachbearbeiterinnen, Frau Kindervater (036461 241-16; c.kindervater@bad-sulza.de) und/oder Frau Scharch (036461 241-18; r.scharch@bad-sulza.de).
Ihre
Stadtverwaltung Bad Sulza