
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. § 5 Abs. 3 ThürKO hat der Gemeinderat von der Gemeinde Schmiedehausen die Umbenennung eines Straßennamens beschlossen.
In Vollzug des genannten Beschlusses sowie bezugnehmend auf § 2 des
Thür. Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
wird entsprechend § 35 S. 2 ThürVwVfG folgende Allgemeinverfügung
erlassen:
Allgemeinverfügung der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
handeln als Behörde für die Gemeinde Schmiedehausen zur Umbenennung von
Straßennamen in dem Ortsteil Lachstedt.
Die oben genannte Allgemeinverfügung finden Sie hier >>>.
Ihre
Stadtverwaltung Bad Sulza