
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. § 5 Abs. 3 ThürKO hat der Gemeinderat von der Gemeinde Rannstedt die Umbenennung eines Straßennamens beschlossen.
In Vollzug des genannten Beschlusses sowie bezugnehmend auf § 2 des Thür. Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden wird entsprechend § 35 S. 2 ThürVwVfG folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Allgemeinverfügung der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza handeln als Behörde für die Gemeinde Rannstedt zur Umbenennung von Straßennamen.
Die oben genannte Allgemeinverfügung finden Sie hier >>>.
Ihre
Stadtverwaltung Bad Sulza