
Derzeit geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen:
Die aktuellen Coronahinweise/Coronaregelen des Freistaates Thüringen finden Sie kurz zusammengefasst hier >>>.
Informationen bezüglich der Kennzeichnung von verkehrsfähigen Masken finden Sie hier >>>.
- Die Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land zur weiteren Eindämmung des Coronavirus zur Öffnung der Schulen im Kreisgebiet vom 22.02.2021 finden Sie hier >>>.
- Die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus (gültig bis 15.03.2021) finden Sie hier >>>.
- Die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14.12.2020 finden Sie hier >>>.
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Die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus finden Sie hier >>>.
(gültig ab 08.11.2020)
Zusätzlich verweisen wir nochmals auf die veröffentlichten Informationen des Robert-Koch-Institutes, die Sie unter folgendem Link finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Anträge und weitere Informationen
- den Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur 6. Klassenstufe finden Sie hier >>>
- eine gemeinsame Information der Stadt Bad Sulza und des Landkreises Weimarer Land über die Impfung gegen das Corona Virus finden Sie hier >>>
Die Türen des Rathauses der Stadt Bad Sulza und die des Bürgerbüros in Wormstedt bleiben weiterhin verschlossen. Ein Betreten ist nur nach telefonischer Anmeldung bzw. Terminabsprache
möglich.
Wir bitten alle Einwohner
unserer Landgemeinde Stadt Bad Sulza und die Einwohner, der durch uns
erfüllten Gemeinden, nur bei dringlichen/unaufschiebbaren Anlegenheiten
in unsere Behörde zu kommen. Damit wir unsere Beschäftigen und Sie als
Bürger vor dem Coronavirus schützen, müssen wir diese Maßnahmen
ergreifen und bitten ausdrücklich um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Dirk Schütze
Unterstützung durch Land und Bund:
1. Der Freistaat Thüringen hilft den Unternehmen vor allem mit einem Soforhilfeprogramm. Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen
- wichtige Hinweise dazu finden Sie hier >>>.
- den Antrag zum Thüringer Soforthilfeprogramm finden Sie hier >>>.
- die Anlage zum Thüringer Soforthilfeprogramm finden Sie hier >>>.
2. Der Bund hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammengefasst finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Auch wurde durch die Bundesregierung ein weitergehender KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen:
3. Wer aufgrund des Infektionsschutzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenfalls Entschädigung beantragen:
Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind.
Wenden Sie sich bei Fragen auch an Ihre zuständige IHK oder HWK, die nicht nur aktuelle Informationen bereitstellen, sondern auch telefonische Hotlines eingerichtet haben.
https://www.gera.ihk.de/wirtschaftsraum-ostthueringen-channel/corona-infos-/coronavirus-4717810
https://www.hwk-gera.de/artikel/corona-infos-fuer-betriebe-mitarbeiter-und-azubis-5,0,542.html