Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.
Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen. Nur damit ist die ärztliche Untersuchung möglich. Diese Unterlagen legen sie bitte in der Arztpraxis vor. Kosten der Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom TLV nur auf Grundlage des Untersuchungsberechtigungsscheins mit ID übernommen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: Untersuchungen nach JArbSchG | Verbraucherschutz
