
Seit dem 01.09.2011 gilt in Thüringen das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Darin geregelt sind die Pflichten und Voraussetzungen, welche für das Halten und Führen von gefährlichen und anderen Tieren notwendig sind. Insbesondere im Bereich der Hundehaltung wurden aufgrund aktueller Ereignisse mehrere neue Regelungen geschaffen.
Grundsätzlich besteht seit dem Erlass dieses Gesetztes die Pflicht, alle Hunde dauerhaft und unverwechselbar kennzeichnen zu lassen. Dafür muss dem Hund durch einen Tierarzt ein fälschungssicherer Transponder (Mikrochip) eingesetzt werden. Dieser ist elektronisch lesbar, so dass hierdurch eine schnelle Zuordnung zum jeweiligen Halter erfolgen kann. Aufgrund dessen ist nach Abschluss des "Chippens" (die Kosten sind vom Halter zu tragen) dieser Vorgang bei der Stadtverwaltung Bad Sulza, Sachgebiet Steuern und Abgaben schriftlich nachzuweisen.












